Fahrzeuge, die beim Bau, der Instandhaltung, der Müllabfuhr oder der Reinigung von Straßen eingesetzt werden, müssen durch rot/weiß reflektierende Warnmarkierung Folie Typ 2 (DIN 30 710) gekennzeichnet sein. (§35 StVO Abs. 6)
Fahrzeuge, die beim Bau, der Instandhaltung, der Müllabfuhr oder der Reinigung von Straßen eingesetzt werden, müssen durch rot/weiß reflektierende Warnmarkierung Folie Typ 2 (DIN 30 710)...
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Fahrzeuge, die beim Bau, der Instandhaltung, der Müllabfuhr oder der Reinigung von Straßen eingesetzt werden, müssen durch rot/weiß reflektierende Warnmarkierung Folie Typ 2 (DIN 30 710) gekennzeichnet sein. (§35 StVO Abs. 6)